Entwurf. Diese Vereinbarung gilt, sobald Firmenkonten freigeschaltet sind; bis dahin prüft sie der Anwalt.
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) für Firmenkonten
Wofür sie da ist
Mit einem Firmenkonto arbeitest du mit den anderen aus deiner Firma in einem eigenen Firmenbereich von kriegerCAD. Was ihr dort ablegt, Werkstücke, Dateien und Kommentare, kann Daten über Personen enthalten, etwa einen Namen in einem Dateinamen oder einem Kommentar. Für diese Daten bleibt deine Firma verantwortlich; wir, die J. Krieger UG (haftungsbeschränkt), verarbeiten sie nur in ihrem Auftrag. Dafür verlangt Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Vertrag, und das ist diese Vereinbarung. In den Klauseln und Anhängen ist deine Firma der Verantwortliche und die J. Krieger UG der Auftragsverarbeiter.
Woher der Text kommt
Die Vereinbarung übernimmt wörtlich die Standardvertragsklauseln, die die Europäische Kommission für Verträge zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern erlassen hat: Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021, Amtsblatt der Europäischen Union L 199/18 vom 7. Juni 2021. Die deutsche Fassung haben wir am 8. Oktober 2026 aus EUR-Lex übernommen. Klausel 2 verbietet, die Klauseln zu ändern: Wo der amtliche Text eine Wahl lässt, steht hier nur die gewählte Fassung, und ausgefüllt haben wir nur die Anhänge I bis IV.
Was wir gewählt haben
- Klausel 1 Buchstabe a, Klausel 8 und Klausel 9: die Fassung für die DSGVO, die Verordnung (EU) 2016/679. Die Fassung für Organe und Stellen der Europäischen Union entfällt.
- Klausel 5, die Kopplungsklausel: Im amtlichen Text ist sie freiwillig, hier ist sie nicht vereinbart. Weitere Parteien können also nicht nachträglich beitreten. Die Nummern der übrigen Klauseln bleiben, wie sie sind.
- Klausel 7.7: die allgemeine schriftliche Genehmigung. Die Unterauftragsverarbeiter, die wir einsetzen dürfen, stehen in Anhang IV. Wollen wir einen hinzufügen oder ersetzen, teilen wir es deiner Firma mindestens 30 Tage vorher schriftlich mit, damit sie widersprechen kann.
Wann sie gilt
Du nimmst die Vereinbarung an, wenn du ein Firmenkonto einrichtest, zusammen mit den Nutzungsbedingungen; sie ist eine Anlage der Nutzungsbedingungen. Am Konto halten wir dazu fest, welchen Stand dieser Vereinbarung du angenommen hast und wann.
Für Privatkonten und für die Probe gilt sie nicht. In der Probe rechnet in der Regel dein Browser, und dein Werkstück bleibt auf deinem Gerät; rechnet der Server, liegt es nur vorübergehend im Arbeitsspeicher des Rechenwerks, und sein Rezept fällt spätestens eine Stunde nach dem letzten Zugriff weg. Eine Auftragsverarbeitung findet dort nicht statt (Datenschutzerklärung, Kapitel 16). Zum Start gibt es noch keine Konten; die Vereinbarung gilt, sobald Firmenkonten freigeschaltet sind.
ABSCHNITT I
Klausel 1
Zweck und Anwendungsbereich
a) Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.
b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.
c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
d) Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
e) Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
f) Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.
Klausel 2
Unabänderbarkeit der Klauseln
a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
b) Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.
Klausel 3
Auslegung
a) Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.
c) Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.
Klausel 4
Vorrang
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
ABSCHNITT II
PFLICHTEN DER PARTEIEN
Klausel 6
Beschreibung der Verarbeitung
Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.
Klausel 7
Pflichten der Parteien
7.1. Weisungen
a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
7.2. Zweckbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.
7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.
7.4. Sicherheit der Verarbeitung
a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7.5. Sensible Daten
Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.
7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
a) ALLGEMEINE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG: Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.
7.8. Internationale Datenübermittlungen
a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.
b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.
Klausel 8
Unterstützung des Verantwortlichen
a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.
c) Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
1) Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
2) Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
3) Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
4) Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
d) Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.
Klausel 9
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.
9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:
a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
1) die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
2) die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
3) die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;
c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.
Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.
ABSCHNITT III
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Klausel 10
Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags
a) Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
1) der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
2) der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;
3) der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
d) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.
ANHANG I
Liste der Parteien
Verantwortliche(r)
Was hier zum Verantwortlichen steht, wird beim Einrichten des Firmenkontos aus den Angaben des Kontos eingetragen.
1. Name: die Firma, für die das Firmenkonto eingerichtet wird.
Anschrift: die Anschrift dieser Firma.
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson: die Person, die das Firmenkonto einrichtet, mit der E-Mail-Adresse ihres Kontos.
Unterschrift und Beitrittsdatum: Statt einer Unterschrift stimmt die Kontaktperson beim Einrichten des Firmenkontos elektronisch zu. Datum ist der Zeitpunkt dieser Zustimmung; er steht zusammen mit dem Stand dieser Vereinbarung am Konto.
Hat der Verantwortliche einen Datenschutzbeauftragten, nennt er ihn dem Auftragsverarbeiter an info@kriegercad.com.
Auftragsverarbeiter
1. Name: J. Krieger UG (haftungsbeschränkt)
Anschrift: Hirnerweg 36, 74336 Brackenheim, Deutschland
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson: Konstantin Krieger, Geschäftsführung, info@kriegercad.com
Unterschrift und Beitrittsdatum: Der Auftragsverarbeiter stellt diese Vereinbarung beim Einrichten des Firmenkontos bereit und ist mit der Zustimmung des Verantwortlichen an sie gebunden; Datum wie beim Verantwortlichen.
Ein Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragsverarbeiter nicht benannt.
ANHANG II
Beschreibung der Verarbeitung
Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden
- Beschäftigte und Beauftragte des Verantwortlichen, die ein Konto in seinem Firmenbereich haben (Nutzer).
- Personen, deren Daten der Verantwortliche oder seine Nutzer in Konstruktionsdaten, Dateinamen, Namen von Bauteilen oder Kommentaren ablegen, etwa Kunden, Lieferanten oder Ansprechpartner des Verantwortlichen.
Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- Kontodaten der Nutzer: E-Mail-Adresse, ein Anzeigename (zuerst aus der Adresse gebildet), das Passwort nur als Prüfsumme, die Rolle (Nutzer oder Verwalter), die Zeitpunkte des Anlegens und der letzten Anmeldung, die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und zu dieser Vereinbarung mit Stand und Zeitpunkt und die Einstellungen der Oberfläche.
- Sitzungen: eine zufällige Kennung, ihr Ablauf und ein Gerätename in Kurzform, etwa „Brille“ oder „lokale Version“.
- Anmeldungen: Zeitpunkt und Land jeder Anmeldung, ohne IP-Adresse.
- Werkstücke und Dateien der Ablage mit Namen und Inhalt, samt Versionsverlauf, dem gesicherten Stand des offenen Werkstücks, Schrittbildern, Kommentaren und Freigabe-Links, soweit der Verantwortliche oder seine Nutzer Daten über Personen hineinlegen.
- Fehlermeldungen, die ein Nutzer selbst schickt: sein Text und technische Kopfdaten, mit den Haken, die er setzt, dazu ein Bild der Ansicht, die letzten Schritte und das Werkstück.
- Protokolle ohne Inhalt der Werkstücke: das Fehlerbuch (bereinigt, siehe Anhang III) und, sobald es die lokale Version gibt, Zeilen zu ihrer Verbindung mit dem Server (Zeitpunkt, Kontonummer, Name des Rechners, Art des Ereignisses).
Verarbeitete sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Garantien
Keine. Die Verarbeitung sensibler Daten im Sinne von Klausel 7.5 ist nicht vorgesehen; der Verantwortliche legt im Firmenbereich keine solchen Daten ab. Besondere Beschränkungen oder Garantien dafür sind darum nicht vereinbart.
Art der Verarbeitung
Speichern in der Ablage und im Tresor des Firmenbereichs; Berechnen der Werkstücke im Rechenkern auf dem Server; Anzeigen im Browser der Nutzer; Abgleich mit der lokalen Version auf dem Rechner eines Nutzers, sobald es sie gibt; Sicherung (siehe Anhang III); Löschen.
Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden
Bereitstellung der CAD-Werkstatt kriegerCAD im Firmenbereich des Verantwortlichen: Konstruieren, Speichern, Herunterladen und Teilen von Werkstücken durch seine Nutzer, Anmeldung und Verwaltung ihrer Konten und die Suche nach Fehlern, die ein Nutzer meldet.
Dauer der Verarbeitung
Für die Laufzeit des Firmenkontos. Gespeicherte Werkstücke bleiben, bis ein Nutzer sie in der Ablage löscht.
Löscht ein Nutzer sein Konto oder ein Verwalter des Verantwortlichen ein Konto im Firmenbereich, löscht der Dienst sofort dessen Sitzungen, die Ablage samt Versionsverlauf, Schrittbilder und Kommentare, Freigabe-Links, die Anmeldungen, die Einstellungen und zuletzt das Konto selbst. Danach gelten diese Fristen weiter: Fehlermeldungen verlieren die Kontonummer und werden nach 90 Tagen gelöscht (Datenschutzerklärung, Kapitel 5); Zeilen zur Verbindung mit der lokalen Version werden nach 90 Tagen gekürzt, sobald die nächste Zeile hinzukommt; der Verweis für die Anmeldung über cad.kriegercad.com fällt beim nächsten Abgleich des Firmenbereichs weg.
Nach dem Ende des Vertrags gilt Klausel 10 Buchstabe d. Den ganzen Firmenbereich mit seinem Tresor löscht der Auftragsverarbeiter dann von Hand; ein Werkzeug dafür gibt es heute nicht. Zu Sicherungen siehe Anhang III, zu Unterauftragsverarbeitern mit Gegenstand, Art und Dauer ihrer Verarbeitung Anhang IV.
ANHANG III
Technische und organisatorische Maßnahmen, einschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten
Der Auftragsverarbeiter ergreift für die Firmenbereiche die folgenden Maßnahmen (Klausel 7.4). Beschrieben ist der Stand vom 8. Oktober 2026.
Maßnahmen der Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
- Jeder Firmenbereich hat einen eigenen Tresor: Ablage, gesicherte Stände und Fehlermeldungen liegen auf dem Server in einem verschlüsselten Verzeichnis, mit einem zufälligen Schlüssel von 32 Byte je Firmenbereich.
- Dieser Schlüssel wird nie im Klartext gespeichert. Er liegt nur eingepackt vor: einmal je Konto des Firmenbereichs, abgeleitet aus dessen Passwort (scrypt), und einmal für einen Wiederherstellungsschlüssel, der nur einmal angezeigt und nicht gespeichert wird.
- Die Anmeldung eines Kontos öffnet den Tresor; nach der letzten Sitzung und einer Leerlaufzeit verriegelt er wieder. Startet der Dienst neu, bleibt ein offener Tresor nur für eine feste Frist offen (Vorgabe 30 Minuten, höchstens 24 Stunden). Ist der Tresor verriegelt, öffnet ihn nur das Passwort eines Kontos des Firmenbereichs oder der Wiederherstellungsschlüssel.
- Den ersten Wiederherstellungsschlüssel erzeugt der Auftragsverarbeiter beim Einrichten des Firmenbereichs und übergibt ihn dem Verantwortlichen. Ein Verwalter des Verantwortlichen kann jederzeit einen neuen erzeugen; der alte gilt dann nicht mehr.
- Außerhalb des Tresors, aber im Datenordner des Firmenbereichs, liegen die Kontodaten (E-Mail-Adresse, Anzeigename, Prüfsumme des Passworts, Rolle), die Sitzungen, die Anmeldungen und das Fehlerbuch; die Kontodaten braucht die Anmeldung, die den Tresor öffnet.
- Für die Anmeldung über cad.kriegercad.com kennt der zentrale Dienst je Konto nur eine Prüfsumme der E-Mail-Adresse mit einem geheimen Schlüssel (HMAC-SHA256), keine Adresse und kein Passwort.
Maßnahmen zur fortdauernden Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung
- Jeder Firmenbereich läuft in einem eigenen Container mit eigenem Datenordner, eigener Adresse (der Name des Firmenbereichs vor .cad.kriegercad.com) und eigenen Grenzen für Arbeitsspeicher und Rechenkerne; Daten teilt er mit keinem anderen Kunden. Alle Datenpfade des Dienstes leiten sich aus diesem Datenordner ab; eine automatische Prüfung im Code wacht darüber.
- Der Dienst eines Firmenbereichs nimmt Verbindungen nur auf dem Server selbst an; von außen ist er nur über HTTPS durch den Proxy des Servers erreichbar.
- Herkunftssperre: Aufrufe nimmt der Dienst nur aus der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz an; jede andere und jede unbekannte Herkunft weist er ab.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen
- Der Dienst schreibt nach jedem Schritt das Rezept des offenen Werkstücks auf seine Festplatte; ein Neustart übersteht das Werkstück dadurch von selbst.
- Hat ein Nutzer sein Passwort vergessen, setzt er mit dem Wiederherstellungsschlüssel ein neues.
- Sicherungen: Für die Server der Produktion ist heute keine regelmäßige Sicherung eingerichtet; sie ist zurückgestellt, bis Kundendaten anfallen. Wird sie eingerichtet, ergänzen die Parteien diesen Anhang um Ort, Verschlüsselung und Aufbewahrungsfrist (Klausel 2 Buchstabe a).
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung
- Die Maßnahmen dieses Anhangs sind im Code durch automatische Prüfungen belegt, unter anderem für die Trennung der Firmenbereiche, den Tresor, die Herkunftssperre, die Prüfsumme der Passwörter, die Sitzungen und das Löschen von Konten. Eine Prüfung durch Dritte gibt es bisher nicht.
Maßnahmen zur Identifizierung und Autorisierung der Nutzer
- Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort. Ein Passwort hat mindestens 12 und höchstens 200 Zeichen und wird nur als Prüfsumme gespeichert (scrypt mit einem zufälligen Salz von 16 Byte je Konto, N = 32768, r = 8, p = 1); im Klartext wird es weder gespeichert noch protokolliert.
- Nach zehn falschen Passwörtern antwortet ein Konto eine Viertelstunde lang nicht; von einem Absender nimmt der Dienst höchstens fünf Anmeldeversuche je Minute an.
- Eine Sitzung endet 30 Tage nach der Anmeldung, ohne Verlängerung, oder mit dem Abmelden. Das Sitzungscookie ist für Skripte im Browser nicht lesbar (HttpOnly), wird von fremden Seiten aus nicht mitgeschickt (SameSite=Strict) und über HTTPS nur verschlüsselt übertragen (Secure). Jeder ändernde Aufruf muss zusätzlich eine zweite Kennung im Kopf mitschicken.
- Im Firmenbereich gibt es zwei Rollen, Nutzer und Verwalter. Ein Nutzer kann sein eigenes Konto löschen; andere Konten sperren und löschen kann nur ein Verwalter des Firmenbereichs.
- Die Gesamtverwaltung des Dienstes erreicht nur ein Browser mit einem Client-Zertifikat der eigenen Zertifizierungsstelle des Auftragsverarbeiters. Dort bekommt nur ein Konto mit der Rolle admin eine Sitzung, und erst nach einem Code, der per E-Mail an die Adresse des Betreibers geht.
Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Übermittlung
- Zwischen dem Gerät eines Nutzers und dem Server laufen alle Daten verschlüsselt über HTTPS (TLS); die Verschlüsselung endet auf dem Server des Auftragsverarbeiters. Ein Zertifikat stellt der Server nur für die Adressen bekannter Firmenbereiche aus.
- Reicht cad.kriegercad.com eine Anmeldung an den Firmenbereich weiter, ist jede dieser Anfragen mit einem eigenen Schlüssel des Firmenbereichs gezeichnet (HMAC-SHA256); das Zeichen gilt 60 Sekunden und nur einmal.
Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Speicherung
- Der Tresor und die Prüfsummen der Passwörter, wie oben beschrieben. Die Server stehen in Deutschland.
Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen Sicherheit von Orten, an denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
- Die Server stehen in Rechenzentren des Anbieters aus Anhang IV. Für Zutritt und physische Sicherheit gelten die Maßnahmen dieses Anbieters aus seinem Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Auftragsverarbeiter.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Protokollierung von Ereignissen
- Im Firmenbereich auf dem Stand für Kunden entsteht keine Aufzeichnung der Bedienung und kein Protokoll der Rechenschritte.
- Das Fehlerbuch hält Fehler und abgelehnte Anfragen fest: Zeitpunkt, Art, Programmteil, Status und Fehlerstelle. E-Mail- und IP-Adressen, Kennungen, Konto- und Sitzungsnummern, Pfade und Text in Anführungszeichen werden vor dem Speichern entfernt; Namen, die ein Nutzer selbst vergeben hat, lassen sich dabei nicht in jedem Fall erkennen. Die Einträge werden nach 30 Tagen gelöscht.
- Anmeldungen: Zeitpunkt und Land, ohne IP-Adresse, 12 Monate, spätestens mit dem Konto; einsehen kann sie ein Verwalter des Firmenbereichs.
- Der Dienst, der den Tresor öffnet und verriegelt, protokolliert nur Firmenbereich, Vorgang und Zeit, nie einen Schlüssel.
- Im Betriebsbuch des Dienstes können Einträge zu Handgriffen der Verwaltung eine Kontonummer oder die E-Mail-Adresse eines Verwalters tragen. Die Frist dafür steht unten bei der begrenzten Vorratsdatenspeicherung.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemkonfiguration, einschließlich der Standardkonfiguration
- Jeder Firmenbereich entsteht aus derselben Vorlage: ohne Probe ohne Konto, ohne offene Registrierung, mit Tresor, mit Herkunftssperre und ohne Aufzeichnung der Bedienung; Fehlermeldungen schicken ab Werk nur Text und Kopfdaten. Beim Einrichten prüft das Werkzeug des Auftragsverarbeiters, dass der Firmenbereich antwortet und die Herkunftssperre an ist.
Maßnahmen für die interne Governance und Verwaltung der IT und der IT-Sicherheit
- Zugang zu den Servern der Produktion hat nur die Geschäftsführung des Auftragsverarbeiters; sie verwaltet sie selbst. Programme mit künstlicher Intelligenz erhalten dort keinen Zugang und keine Zugangsdaten.
- Neue Fassungen des Dienstes kommen auf die Server der Produktion nur als unterschriebene Pakete.
Maßnahmen zur Zertifizierung/Qualitätssicherung von Prozessen und Produkten
- Eine Zertifizierung gibt es nicht.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenminimierung
- Am Konto stehen nur E-Mail-Adresse, Anzeigename, die Prüfsumme des Passworts, Rolle, Zeitpunkte und Zustimmungen; keine Anschrift und keine Zahlungsdaten. Anmeldungen werden ohne IP-Adresse festgehalten.
- Daten aus dem Firmenbereich nutzt der Auftragsverarbeiter nur für den Zweck aus Anhang II, nicht für Werbung und nicht zum Trainieren künstlicher Intelligenz.
Maßnahmen zur Gewährleistung einer begrenzten Vorratsdatenspeicherung
- Fristen: Sitzungen 30 Tage, Fehlermeldungen 90 Tage, Fehlerbuch 30 Tage, Anmeldungen 12 Monate, Zeilen zur Verbindung mit der lokalen Version 90 Tage, Betriebsbuch 12 Monate, Rezept des offenen Werkstücks eine Stunde nach dem letzten Zugriff, mit Einwilligung über den Schalter „kriegerCAD unterstützen“ 30 Tage (eingefügte Dateien dabei nur als Prüfsumme); Werkstücke bleiben, bis ein Nutzer sie löscht.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht
- Wird ein Konto im Firmenbereich mit Zustimmung angelegt, stehen am Konto der Stand dieser Vereinbarung und der Zeitpunkt der Zustimmung.
Maßnahmen zur Ermöglichung der Datenübertragbarkeit und zur Gewährleistung der Löschung
- Jeder Nutzer lädt in Mein Konto eine Auskunft über sein Konto als ZIP-Datei herunter: die Kontodaten, seine Ablage als Dateien, Schrittbilder und Kommentare, in der Vorgabe bis 400 MB.
- Ein Nutzer löscht sein Konto in Mein Konto, ein Verwalter des Firmenbereichs jedes Konto in der Verwaltung; was dabei sofort gelöscht wird, steht in Anhang II unter „Dauer der Verarbeitung“.
Beschreibung der spezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Auftragsverarbeiter zur Unterstützung des Verantwortlichen ergreifen muss
- Weisungen (Klausel 7.1): Als dokumentierte Weisung gelten die Bedienung des Firmenbereichs durch die Nutzer des Verantwortlichen und Weisungen in Textform an info@kriegercad.com.
- Anträge betroffener Personen (Klausel 8): Erreicht den Auftragsverarbeiter ein Antrag, leitet er ihn unverzüglich an die Kontaktperson des Verantwortlichen aus Anhang I weiter. Auskunft, Herausgabe und Löschung erledigt der Verantwortliche mit den Wegen oben selbst; was diese Wege nicht erreichen, erledigt der Auftragsverarbeiter auf Weisung.
- Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Klausel 9.2): Der Auftragsverarbeiter meldet eine Verletzung im Firmenbereich spätestens 48 Stunden, nachdem sie ihm bekannt wurde, per E-Mail an die Kontaktperson des Verantwortlichen aus Anhang I. Anlaufstelle für weitere Informationen ist info@kriegercad.com.
- Datenschutz-Folgenabschätzung und Konsultation (Klausel 8 Buchstabe c): Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen dafür die Angaben aus den Anhängen II bis IV und auf Anfrage weitere Auskünfte zur Verarbeitung zur Verfügung.
ANHANG IV
Liste der Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche hat die Inanspruchnahme folgender Unterauftragsverarbeiter genehmigt:
1. Name: IONOS SE
Anschrift: Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson: (die Kontaktstelle für den Datenschutz aus dem Vertrag mit IONOS, wird vor der Freigabe eingetragen)
Beschreibung der Verarbeitung: Zwei Gegenstände. Erstens der Betrieb der virtuellen Server in Deutschland, auf denen die Firmenbereiche laufen (Vertrag IONOS VPS): Bereitstellen von Rechenzentrum, Hardware und Netz; die ruhenden Daten eines Firmenbereichs liegen dort in seinem Tresor verschlüsselt. Zweitens die E-Mail: IONOS stellt E-Mails zwischen dem Auftragsverarbeiter und den Nutzern des Firmenbereichs zu und führt das Postfach info@kriegercad.com; Art: Übermitteln und Speichern von E-Mails. Dauer: die Laufzeit der Verträge mit der J. Krieger UG. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit IONOS ist seit dem 19. Juli 2022 Bestandteil der IONOS-Bedingungen und wurde am 29. Mai 2023 abgeschlossen. Die Mails des Newsletters verschickt die J. Krieger UG über den Postausgang bei IONOS; die Liste der Anmeldungen führt sie selbst. In den Newsletter gehen keine Daten aus dem Firmenbereich.
Kein Unterauftragsverarbeiter hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union; eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht vorgesehen.
Stand
Stand dieser Vereinbarung: 26. Oktober 2026.
Fragen zu dieser Vereinbarung: info@kriegercad.com.